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Austrittsbedauern

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Arbeitszeugnisse gehören zu den schwierigen Textsorten. Seit Jahrzehnten streiten sich Personalfachfrauen, Stellenvermittler und Geschasste, ob eine Arbeit nun zur «vollen» oder zur «vollsten» Zufriedenheit erfüllt wurde, ob ein «jederzeit freundliches und korrektes» Verhalten auch noch «angenehm» sein müsste und ob «uncodierte Zeugnisaussagen» tatsächlich eindeutig sind.

Wenigstens ein Punkt ist nicht strittig: Wenn im Zeugnis nicht «bedauert» wird, dass Herr A austritt, haben wohl alle aufgeatmet, als er endlich weg war. Und wenn Frau B die Firma nicht «auf eigenen Wunsch» verlässt, wurde sie wohl gefeuert. Dank eines Ratgebers zweier Stellenvermittlerinnen wissen wir nun endlich, wie diese Formeln zu nennen sind:

Arbeitszeugnisse vollständig beilegen
Falls eines zu Unrecht nicht toll ist (z.B. nur «zu unserer Zufriedenheit» statt «zu unserer vollsten…», kein «Austrittsbedauern») wird Ihr übriger Auftritt dies überstrahlen!

Das Schöne am Austrittsbedauern: Es lässt sich von allen Parteien verwenden. Scheidende Angestellte können sich ebenso darauf berufen («Mein Austrittsbedauern hält sich in Grenzen») wie Personalfachleute («Dieser Querulant von Müller wird ganz sicher nicht austrittsbedauert»). Und es lässt problemlos analoge Wortbildungen zu. Wie wäre es zum Beispiel mit dem Eintrittsbedauern oder dem Austrittsjubel?


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